MB E-23
Gemäß dem Erlass der österreichischen Bundesregierung nach §15 Epidemiegesetz vom 10. März 2020 werden alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 100 Gästen bis 3. April 2020, 12:00 Uhr, untersagt. Schulschließungen und Grenzkontrollen wurden ebenfalls angeordnet. Die Landesfeuerwehrverbände haben die einzelnen Feuerwehren zum Aussetzen von Übungen, Sitzungen, etc. aufgerufen. Generell soll der zwischenmenschliche Kontakt reduziert werden und die Ausbreitung zu verlangsamen.
Rechtliches:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
EU – englisch
https://www.ecdc.europa.eu/en/novel-coronavirus-china
Notruf NÖ