Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit für Feuerwehreinsatzkräfte

von | März 2, 2025 | News, Wissen & Ausbildung | 0 Kommentare

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10 Jahre Aufklärungs- und Informationsarbeit tragen erste Früchte : FeuerKrebs® begrüßt Bundesratsbeschluss zur Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit
für Feuerwehreinsatzkräfte.


Hamburg, 27. Februar 2025 – Die gemeinnützige Organisation FeuerKrebs gUG, die sich für
die Belange von Feuerwehreinsatzkräften und deren Gesundheits- und Arbeitsbedingunge
engagiert, begrüßt den Beschluss des Bundesrates aus seiner 1051. Sitzung zur Sechsten
Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

In dem Beschluss zur Drucksache 614/24 wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob
weitere Krebsarten vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse bei
Berufsfeuerwehreinsatzkräften, im Zusammenhang mit krebserzeugenden
Brandfolgeprodukten, als Berufskrankheiten anzuerkennen und in die Anlage 1 der
Berufskrankheiten-Verordnung mit aufzunehmen sind und somit die gesundheitlichen
Risiken für Berufsfeuerwehreinsatzkräfte zu adressieren.


Der Bundesrat hatte am 14. Februar 2025 die dringende Notwendigkeit des Handelns
erkannt, da Feuerwehreinsatzkräfte durch den professionellen Umgang mit gefährlichen
Stoffen und krebserzeugenden Brandfolgeprodukten, während und nach ihrer Tätigkeit,
einem erhöhten Risiko für Krebserkrankungen ausgesetzt sind. Insbesondere Polyzyklische
Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die während der Brandbekämpfung freigesetzt
werden, stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit der Einsatzkräfte dar.
Marcus Bätge, Geschäftsführer der FeuerKrebs gUG, äußerte sich begeistert zu diesem
Fortschritt: „Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere
Feuerwehreinsatzkräfte, sowohl im Beruflichen als auch im Ehrenamt, leisten täglich
Außerordentliches und es ist an der Zeit, den Einsatz ihrer Gesundheit und Sicherheit
angemessen zu honorieren. Die Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit bedeutet nicht
nur eine bessere Unterstützung für betroffene Feuerwehrleute und ihre Familien, sondern
auch eine Stärkung der Präventionsmaßnahmen im Berufsalltag.“


Die FeuerKrebs gUG setzt sich seit Jahren für eine umfassende Anerkennung von
Krebserkrankungen als Berufskrankheit ein. Die derzeit bestehenden Schutzmaßnahmen,
wie der Einsatz von persönlicher Schutzkleidung (PSA) und Atemschutzgeräten, können zwar
das Risiko minimieren, jedoch nicht komplett ausschließen.
„Es ist unerlässlich, dass wir die individuellen Risikofaktoren und die gesundheitlichen Langzeitfolgen ernst nehmen und entsprechenden gesetzlichen Rückhalt bieten“, so Bätge weiter.


Mit der Aufnahme zusätzlicher Krebserkrankungen in die Berufskrankheiten-Verordnung wird der Weg für betroffene Feuerwehreinsatzkräfte, die Anerkennung ihrer beruflich bedingten Erkrankungen zu erhalten und einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung im Krankheitsfall geltend zu machen, erheblich erleichtert. Zudem werden durch verbesserte Präventionsmaßnahmen tragfähige Grundlagen für den Schutz der Gesundheit von Einsatzkräften gelegt.
Die FeuerKrebs gUG wird weiterhin an der Seite der Feuerwehreinsatzkräfte stehen und sich aktiv für deren Gesundheits- und Arbeitsschutz einsetzen.
Gemeinsam mit unseren vielen Partnern bitten wir die künftige Bundesregierung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahmen zügig einzuleiten.

Marcus Bätge

https://feuerkrebs.de

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