Durch die enormen Schneefälle in den letzten Tagen in Österreich sind bereits mehrere Todesopfer zu beklagen. Die Lage in weiten Teilen von Österreich bleibt angespannt denn weitere Schneefälle sind prognostiziert. Die Lawinengefahr ist im Alpinen Raum sehr angespannt.
Was bedeutet die Schneelast für Ihr Gebäude?
Im Normalfall wurde Ihr Dach nach der ÖNORM EN 1991-1-3 Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten ausgelegt und sollte der Schneelast standhalten.
Ein Meter Pulverschnee entspricht ca. einer Wassersäule von 10 cm.
Das Gewicht und die Dichte von Schnee ist abhängig von der Temperatur.
Das spezifische Gewicht bzw. auch genannt Wichte, ist das Verhältnis von seiner Gewichtskraft zu seinem Volumen. Es wird in kN/m³ angegeben.
Frischer Schnee hat ca. 1 kN/m³
Gesetzter Schnee nach mehreren Tagen hat ca. 2kN/m³
Altschnee nach mehreren Woche/Monaten hat 2,5-3,5 kN/m³
Feuchtschnee hat ca. 4 kN/m³
1,0 kN/m³ entsprechen 100kg/m³
Die Wichte hängt vom Ort des Bauwerkes, dem Klima und der Höhe über dem Meeresspiegel ab.
Wie erfolgt die Berechnung der Schneelast nach der ÖNORM EN 1991-1-3?
sk= charakteristische Schneelast am Boden kN/m²
A= Geländehöhe über dem Meeresspiegel m
Z= Rechenwert für die Zonennummer nach ÖNORM EN 1991 1-3 Tabelle B.1
Schneelast & Feuerwehr:
ABI Werner Fischer von der FF Altaussee/ST informiert dazu:
Auf Grund der großen Schneemengen der letzten Tage, werden immer wieder Anfragen an die Feuerwehren herangetragen, ob die Feuerwehr ein Dach abschaufeln könnte. Grundsätzlich gilt bezugnehmend u. A. auf die rechtlichen Bestimmungen folgende Vorgangsweise:
– Gefahr in Verzug, insbesondere bei Gefährdung von Menschen und Tieren (z.B. Verschüttungen durch Dacheinsturz) – Alarmierung der Feuerwehr über den Notruf 122. Die Feuerwehr wird selbstverständlich unverzüglich helfen.
– keine Gefahr in Verzug: z.B. die Schneehöhe am Dach erscheint hoch. Ein Statiker kann professionelle Auskunft geben, ob akut oder zukünftigt eine Gefahr bestehen könnte. Besteht nach Ansicht des Fachmannes z. B. keine unmittelbare Einsturzgefahr, wäre es aber sinnvoll, trotzdem das Dach abzuschaufen, kann ein gewerbliches Unternehmen (z.B. Baufirma, Dachdecker, Zimmerei) beauftragt werden, das Dach abzuschaufeln.
Jedenfalls gibt der Statiker eine qualifizierte Auskunft über zu treffende Maßnahmen. Die Übernahme der anfallenden Kosten sollten im Vorfeld mit einer etwaig vorhandenen Versicherung abgeklärt werden. Solange gewerbliche Firmen, zur Verfügung stehen, darf die Feuerwehr nicht beauftragt werden, ebenso kann die Feuerwehr kein statisches Gutachten abgeben.
Foto: BFK Urfahr-Umgebung