Eine Frau im Rollstuhl hatte mittels einer Rufhilfe einen Notruf bei der Berufsrettung Wien abgesetzt, weil es zu einem Entstehungsbrand in ihrer Wohnung gekommen war. Ein Team der Berufsrettung Wien war auch rasch vor Ort und konnte auch mit einem Schlüssel aus einem Schlüsselsafe die Wohnungstüre öffnen. Doch dann standen die Einsatzkräfte im Brandrauch und konnten nicht weiter zu der Person vordringen. Daher wurde umgehend die Berufsfeuerwehr Wien alarmiert und mit sämtlichen relevanten Information versorgt, vor allem, dass sich noch eine Person in der Wohnung befindet. Um keine weiteren Personen zu gefährden schlossen die Einsatzkräfteder Berufsrettung Wien die Wohnungstüre, um das Stiegenhaus rauchfrei zu halten.
Aufgrund der Informationsweitergabe und der Einweisung durch die Berufsrettung Wien konnten die erstankommenden Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Wien sofort unter Atemschutz und der
Vornahme einer Löschleitung die Menschenrettung vornehmen. Schon beim Betreten der Wohnung wurden die Hilferufe der Dame wahrgenommen und parallel der Kleinbrand bekämpft
und die Frau mit ihrem Rollstuhl ins Stiegenhaus gebracht. Dort wurde die Wohnungsinhaberin sofort von weiteren Feuerwehreinsatzkräften übernommen und ins Freie gebracht und der
Berufsrettung Wien zur notfallmedizinischen Versorgung übergeben.
Der Brand selbst konnte währenddessen mit einer Löschleitung unter Atemschutz abgelöscht
werden. Parallel dazu wurde ein Hochleistungslüfter eingesetzt damit das Stiegenhaus als
Fluchtweg rauchfrei blieb. Von nachkommenden Feuerwehreinsatzkräften wurden dann die
Nachbarwohnungen bzw. die Wohnungen in den Obergeschoßen kontrolliert und noch eine
weitere Person mittels Fluchtfiltermaske ins Freie gebracht und an den Rettungsdienst übergeben.
Zudem wurde in der Brandwohnung noch ein Hund gefunden und gerettet, welcher von einer
Bekannten der Wohnungsinhaberin betreut wurde.
Die Inhaberin der Brandwohnung wurde nach der Erstversorgung von der Berufsrettung Wien auf
eine Intensivstation gebracht, die Nachbarin konnte nach Begutachtung unverletzt wieder ihre
Wohnung aufsuchen.
Einsatzart