Kinder und Feuer sind ein Begriffspaar, das Eltern in helle Aufregung versetzen kann.Um sicherzustellen, dass Kinder nicht in der Lage sind, herumliegende Feuerzeuge erfolgreich zu betätigen, wurde 2002 erstmals die ÖNORM EN 13869 veröffentlicht.Sie enthält Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren, damit gewährleistet ist, dass Kinder unter 51 Monaten nicht „spielerisch“ einen Brand auslösen. Heftig umstritten war damals der Verkaufswert von EUR 2,00 für Feuerzeuge, für die diese Norm gilt. Nun liegt diese Norm in einer Neufassung vor. Sie gilt für Feuerzeuge, bei denen als Brennstoff Butan, Isobutan, Propan oder anderer verflüssigter Kohlenwasserstoff oder ein Gemisch daraus verwendet wird. Neben Streichhölzern sind sogenannte Luxus-Feuerzeuge ausgenommen, die im Vergleich zu anderen Feuerzeugen für den langjährigen Gebrauch ausgelegt sind.Der Mechanismus, der eine Betätigung durch Kinder verhindert, muss sich nach jeder Benutzung wieder automatisch neu einstellen, während der zu erwartenden Gebrauchsdauer voll wirksam bleiben und darf sich nicht auf einfache Weise außer Betrieb setzen lassen. ÖNORM EN 13869 Feuerzeuge – Kindergesicherte Feuerzeuge – Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren