AUVA: Da derzeit Unklarheit darüber herrscht, welche Schutzmasken vor welchen Gefahren Schutz bieten und welche Masken verwendet werden sollen, finden Sie hier eine Übersicht über den Einsatz und den Nutzen von Schutzmasken in unterschiedlichen Anwendungsbereichen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Verpflichtung, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Auswirkungen durch den beruflichen Kontakt mit festen (Partikel) oder flüssigen Stoffen (Aerosole und größere Tröpfchen) zu schützen. Dabei ist zwischen medizinischem Personal und allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu unterscheiden, da sie mit unterschiedlichen Gefahren konfrontiert sind.
Schutzmasken im medizinischen Anwendungsbereich
Beim Atmen, Sprechen, Husten, Niesen usw. werden kleinere oder größere Mengen von Sekrettröpfchen von den Schleimhäuten in Mund und Nase freigesetzt. Die Mehrzahl der Tröpfchen hat einen Durchmesser zwischen 0,5 µm und 12 µm und insbesondere die größeren Teilchen können Mikroorganismen enthalten. Die Tröpfchen können sich über die Luft ausbreiten und so zu empfindlichen Stellen wie z. B. einer offenen Operationswunde oder sterilen Geräten gelangen und diese kontaminieren.
Aus diesem Grund kommen im medizinischen Bereich üblicherweise medizinische Gesichtsmasken, auch Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken), Hygienemasken oder Operationsmasken (OP-Masken) genannt, zum Einsatz.
Medizinische Gesichtsmasken, die zur Verwendung in Operationsräumen und Gesundheitseinrichtungen mit ähnlichen Anforderungen vorgesehen sind, sind so gestaltet, dass sie vor allem das gesamte Arbeitsumfeld und weniger die Trägerin oder den Träger schützen. Die Anforderungen an und Prüfverfahren für diese Masken sind in der ÖNORM EN 14683 geregelt. Diese Norm beschreibt zwei Typen medizinischer Gesichtsmasken mit den damit verbundenen Schutzstufen:
- Typ-I-Masken: Die medizinischen Gesichtsmasken des Typs I werden bei Patientinnen und Patienten angewendet, um das Risiko einer Infektionsverbreitung insbesondere in epidemischen oder pandemischen Situationen zu vermindern.
- Typ-II-Masken: Diese sind grundsätzlich für die Nutzung durch medizinisches Fachpersonal in einem Operationsraum oder anderen medizinischen Einrichtungen mit ähnlichen hygienischen Anforderungen vorgesehen.
Unterschiede gibt es auch in Bezug auf die bakterielle Filterleistung, die diese Masken bei einem genormten Test erfüllen müssen: Bei Typ-I-Masken sind es ≥ 95 %, bei Typ-II-Masken ≥ 98 % aller Bakterien, die gefiltert werden müssen.
Hat das medizinische oder das Pflegepersonal mit Patientinnen und Patienten zu tun, die mit dem Coronavirus infiziert sind, ist es sinnvoll, wenn das medizinische oder das Pflegepersonal zum Schutz vor der eigenen Ansteckung eine partikelfiltrierende Atemschutzmaske (FFP = Filtering Face Piece) mindestens des Typs FFP2 (besser FFP3-Masken) trägt, die Patientinnen und Patienten gleichzeitig eine OP-Maske mindestens des Typs I (besser Typ II) tragen.
Schutzmasken für den Einsatz in nicht-medizinischen Berufen
Abseits des medizinischen Einsatzgebietes kommen grundsätzlich nur sogenannte partikelfiltrierende Halbmasken zum Einsatz. Die Anforderungen an, sowie die Prüfungen und Kennzeichnung von partikelfiltrierenden Halbmasken sind in der ÖNORM EN 149 geregelt. Unterschieden wird zwischen den drei Filterklassen FFP1, FFP2 und FFP3, die folgende Filterleistungen erfüllen müssen:
- FFP1: ≥ 80 % der Partikel in der Luft bis zu einer Größe von 0,6 μm
- FFP2: ≥ 94 % der Partikel in der Luft bis zu einer Größe von 0,6 μm
- FFP3: ≥ 99 % der Partikel in der Luft bis zu einer Größe von 0,6 μm
Wichtig: Partikelfiltrierende Atemschutzmasken schützen vor Partikeln, jedoch nicht vor Gasen und Dämpfen. Die Masken bestehen üblicherweise vollständig aus Filtermaterial in mehreren Lagen und sind optional mit einem Ausatemventil ausgestattet. Dieses erleichtert das Ausatmen dadurch, dass die Ausatemluft direkt durch das Ventil und nicht durch das Filtermaterial ausgeatmet wird. Ein wichtiges Merkmal für den Tragekomfort der Maske ist der Atemwiderstand, also der Widerstand beim Ein- und Ausatmen, den die Trägerin oder der Träger deutlich wahrnimmt.
Problem: (Un)Dichtheit der Masken
Die Masken haben je nach Hersteller eine vorgegebene Größe und Form. Da jedoch jeder Mensch eine individuelle Gesichtsform hat, ergeben sich beim Tragen der Maske Undichtheiten, wenn diese nicht optimal sitzt. Die gesamte Undichtheit der Maske ergibt sich durch die Gesichtsleckage, den Ventilschlupf (bei Masken mit einem Ausatemventil) und den Filterdurchlass des Filterkörpers. Bei der gesamten Luft, die eingeatmet wird, darf der Anteil der „schädlichen“ Umgebungsatmosphäre bei
- FFP1-Masken max. 25 %
- FFP2-Masken max. 11 %
- FFP3-Masken max. 5 %
betragen.
Für männliche Maskenträger ist es daher enorm wichtig, dass sie so gut wie möglich rasiert sind, um einen optimalen Dichtsitz zu ermöglichen. Ist dieser Dichtsitz der Maske nicht gegeben, kann sie ihre Schutzfunktion nicht erfüllen.
MNS-Masken | FFP-Masken | |
Zweck und Schutzwirkung? | … schützen die Umgebung der tragenden Person vor Tropfen in deren Ausatemluft und die tragende Person vor Durchdringen von Flüssigkeitsspritzern | … schützen die tragende Person vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen. |
Für wen geeignet? | Medizinisches und pflegendes Personal – zum Schutz der Patientinnen und Patienten | OHNE Ausatemventil und wenn als Medizinprodukt zugelassen: für medizinisches und pflegendes Personal sowie Rettungs- und Einsatzkräfte im direkten Kontakt mit Infizierten MIT Ausatemventil: für alle nicht medizinischen Einsätze zum Schutz vor Stäuben und Aerosolen mit Viren und Bakterien. |
Verwendung im häuslichen Bereich? | Nur, wenn die tragende Person davon ausgeht Erreger zu verbreiten. | Für den Selbstschutz reichen die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandhalten von 1 Meter, besser 2 Metern. |
Dichtwirkung der Maske? | dichtet nicht ab | bei korrekter Anwendung nur geringe Undichtheiten |
Verwendungsdauer? | Entsorgung, sobald Maske durchfeuchtet ist, spätestens aber nach Einsatzende | Für eine Arbeitsschicht von maximal 8 Stunden, außer die Maske ist für die Wiederverwendung geeignet (siehe Gebrauchsanleitung) |
Tabelle: Gegenüberstellung der Masken in Anlehnung an das Plakat der DGUV: Schutzmasken – wo liegt der Unterschied? (MNS = Mund-Nasen-Schutzmaske, FFP = Filtering Face Piece)
Hygienemaßnahmen nicht vergessen!
Auch wenn Schutzmasken getragen werden, sind die folgenden Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen zusätzlich einzuhalten:
- Atemhygiene einhalten (in die Armbeuge niesen oder husten oder ein Taschentuch verwenden, das anschließend umgehend entsorgt wird)
- Gründliches Händewaschen (auch VOR dem Anlegen der Maske) nicht vergessen.
- Sich nicht ins Gesicht greifen.
- Auch mit Maske mind. 1 Meter, wenn möglich 2 Meter, Abstand zu anderen Personen halten! (Hinweis zu FFP-Masken: Wenn eine infizierte Person eine FFP-Maske mit Ausatemventil benutzt, ist die Umgebung vor dieser infizierten Person nicht ausreichend geschützt. Durch das Ausatemventil wird die ausgeatmete Luft in der Regel zwar nach unten in Richtung Boden abgelenkt, dabei aber nicht gefiltert.)
- Während des Tragens die Maske nicht berühren.
- Sobald die Maske durchnässt ist, muss diese sofort gewechselt und darf nicht wiederverwendet werden!
- Händewaschen VOR UND NACH dem Abnehmen der Maske.
- Da die Schleimhäute als Zutrittspforte für die meisten Viren dienen, die über Tröpfcheninfektion übertragen werden, können diese Viren auch z. B. über die Bindehaut in den Körper eindringen. Daher ist die Verwendung eines zusätzlichen Augenschutzes, noch besser eines zusätzlichen Gesichtsschutzes, sinnvoll.
- Falls erforderlich, entsprechende Einmalschutzhandschuhe verwenden.
Können DIY-Masken schützen?
Die im Privatbereich verwendeten, selbstgebastelten „do-it–yourself“(DIY-)-Masken, gefertigt aus Stoff oder ähnlichem Material, sowie herkömmliche Schals bieten nur geringen Schutz vor einer Infektion. Derzeit ist ihre Verwendung aber hilfreich, weil mit diesen DIY-Masken eine Trägerin bzw. ein Träger (z. B. beim Husten oder Niesen) die eigene Umgebung naturgemäß etwas weniger gefährdet. Sich selbst kann die Trägerin bzw. der Träger durch die Verwendung solcher Behelfe aber nur zu einem geringen Grad vor einer Tröpfcheninfektion schützen, weil das verwendete Material zu grob ist und nur wenig Filterwirkung aufweist. Für den beruflichen Alltag sind „DIY“-Masken und -Behelfe deshalb als „Schutz“ gänzlich ungeeignet. Solange aber für den Privatbereich keine ‚besseren‘ Masken verfügbar sind, ist dort derzeit die Verwendung von DIY-Masken, z. B. zum Einkaufengehen, trotzdem hilfreich!
Weitere Infos zum Thema:
- Video der Bauhaus-Universität Weimar zur Ausbreitung der Atemluft
- Plakat der DGUV: Schutzmasken – wo liegt der Unterschied
- Stellungnahme der Österr. Gesellschaft für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin (ÖGIT)
www.auva.at
oben: drei FFP Masken mit Ausatemventil; unten links: FFP Maske ohne Ausatemventil, unten rechts: MNS-Maske (OP-Maske). [credit: lwtaf]