Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit einer dringenden Bitte an den COVID-19-Expertenrat der Bundesregierung gewandt: „Wirken Sie mit Ihrem Mandat auf bundeseinheitliche Quarantäne- und Freitestungsregelungen hin, die für Angehörige von Gefahrenabwehrorganisationen als festgestellte Kontaktpersonen unter medizinisch vertretbaren Gesichtspunkten nicht zwingend erforderliche häusliche Absonderungen wirksam zu vermeiden.“
Nach erster Einschätzung des COVID-19-Expertenrats der Bundesregierung können aufgrund der sich schnell verbreitenden Omikron-Variante die nächsten Wochen und Monate fatale Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft Kritischer Infrastrukturen und damit auch der Feuerwehren haben. Die hier zu erwartenden Infektionsübertragungen werden auch bei den Feuerwehren zu unvermeidlichen Ausfällen führen.
Der Deutsche Feuerwehrverband als Dachverband der bundesweit mehr als 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen weist den Expertenrat in einem Brief des Präsidiums auf eine bisher bundesweit sehr heterogen praktizierte Verfahrensweise als mindestens ebenbürtiges Ausfallrisiko hin: „Die Quarantänisierung von (möglichen) Kontaktpersonen wird je nach örtlich zuständigem Gesundheitsamt individuell hinsichtlich Einstufung und Dauer von häuslichen Absonderungen und Freitestungen gehandhabt. Diese teils sehr unterschiedliche und vor allem hinsichtlich systemkritischer Personenkreise undifferenzierte Einschätzung, oft auf sachbearbeitender Ebene der ohnehin überlasteten Gesundheitsämter, wird in der bisher praktizierten Form erhebliche und vor allem vermeidbare Ausfälle gesellschaftlich dringend benötigter Zielgruppen mit sich bringen.“
Diese aus DFV-Sicht dringliche Maßnahme gehöre auf jeden Fall zur „umfassende[n] Kommunikationsstrategie mit nachvollziehbaren Erklärungen der neuen Risikosituation und der daraus folgenden Maßnahmen“, wie sie seitens des Expertenrates als essentiell bezeichnet worden ist.
Der Deutsche Feuerwehrverband arbeitet zudem einen weiteren wichtigen Punkt ein: „Der Vollständigkeit halber möchten wir auch die bereits im letzten Jahr vereinzelt praktizierte, bevorzugte Kinderbetreuungsmöglichkeit für KRITIS-Personal wieder in die Diskussion bringen, angesichts der zu erwartenden Szenarien jedoch nicht nur als kommunales Angebot auf Freiwilligkeit, sondern als ebenfalls bundeseinheitlich priorisierte Entlastung für systemrelevante Aufgabenträger und deren Familien.“ Das Präsidium hofft, dass der Expertenrat das Anliegen mit dem Ziel einer höheren Ausfallsicherheit der Gefahrenabwehr unterstützt und steht gerne für einen weiteren Austausch zur Verfügung.
Silvia Oestreicher